DMCA & Urheberrechtshinweise
PornoHase respektiert Urheberrechte und nimmt nachvollziehbare Hinweise auf unberechtigt veröffentlichte Inhalte ernst. Diese Seite erklärt, welche Angaben wir für eine zügige Prüfung benötigen, wie wir mit Meldungen umgehen und wie betroffene Uploader auf eine Entfernung reagieren können.
Wenn Sie Rechteinhaber sind oder nachweislich im Namen eines Rechteinhabers handeln und der Ansicht sind, dass ein auf PornoHase erreichbarer Inhalt Ihre Rechte verletzt, senden Sie uns Ihre Meldung über unsere Kontaktseite. Bitte verwenden Sie eine E-Mail-Adresse, unter der Rückfragen tatsächlich beantwortet werden können.
Zur Kontaktseite1. Welche Angaben eine Meldung enthalten sollte
Eine pauschale Nachricht wie „Dieses Video gehört mir“ reicht in der Regel nicht aus, um den betroffenen Inhalt sicher zuzuordnen. Je genauer die Meldung ist, desto schneller können wir prüfen.
- Identität und Kontakt: Name des Rechteinhabers beziehungsweise des bevollmächtigten Vertreters sowie eine erreichbare E-Mail-Adresse.
- Geschütztes Werk: Eine kurze Beschreibung des Werks oder der Werke, auf die sich die Meldung bezieht. Bei mehreren Werken kann eine übersichtliche Liste beigefügt werden.
- Konkrete Fundstelle: Die vollständige PornoHase-URL des beanstandeten Videos, Bildes, Albums oder sonstigen Inhalts. Suchbegriffe oder Seitentitel allein können zu ungenau sein.
- Rechteposition: Eine nachvollziehbare Erklärung, warum Sie zur Meldung berechtigt sind, beispielsweise als Urheber, Produzent, ausschließlicher Lizenznehmer oder bevollmächtigter Vertreter.
- Erklärung in gutem Glauben: Die Bestätigung, dass Sie nach bestem Wissen davon ausgehen, dass die beanstandete Nutzung nicht vom Rechteinhaber, dessen Vertreter oder durch eine gesetzliche Erlaubnis gedeckt ist.
- Richtigkeit: Die Bestätigung, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind und Sie zur Geltendmachung befugt sind.
- Signatur: Ihr ausgeschriebener Name als elektronische Signatur oder eine vergleichbare eindeutige Bestätigung.
2. Was nach Eingang einer Meldung geschieht
Wir prüfen zunächst, ob die Meldung den betroffenen Inhalt eindeutig bezeichnet und genügend Informationen enthält, um den Anspruch plausibel zu bewerten. Bei offensichtlichen Lücken können wir Rückfragen stellen. Eine Meldung führt daher nicht automatisch und ungeprüft zur Entfernung.
Ist die Beanstandung nachvollziehbar, können wir den Zugriff auf den betroffenen Inhalt vorübergehend sperren, den Inhalt entfernen oder weitere technische Maßnahmen treffen. Soweit sinnvoll und rechtlich zulässig, kann der Nutzer, der den Inhalt bereitgestellt hat, über die Maßnahme informiert werden.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Rechtsverletzungen behalten wir uns vor, Upload-Funktionen einzuschränken, Inhalte eines Kontos gesondert zu prüfen oder ein Nutzerkonto dauerhaft zu sperren.
3. Gegendarstellung bei einer Entfernung
Wurde ein Inhalt aufgrund einer Urheberrechtsmeldung entfernt und hält der betroffene Nutzer die Entfernung für falsch, kann er uns eine begründete Gegendarstellung über die Kontaktseite senden. Sie sollte den entfernten Inhalt eindeutig benennen, die ursprüngliche URL nennen und verständlich erklären, weshalb die Nutzung nach Auffassung des Nutzers zulässig war oder die Meldung auf einer Verwechslung beruht.
Eine Gegendarstellung ist kein Mittel, um Rechteinhaber unter Druck zu setzen. Wir können zusätzliche Nachweise verlangen und Inhalte während der Prüfung weiterhin gesperrt lassen.
4. Falsche, missbräuchliche oder unvollständige Meldungen
Urheberrechtsmeldungen können erhebliche Folgen für andere Nutzer haben. Wer wissentlich falsche Rechte behauptet, fremde Inhalte absichtlich falsch zuordnet oder das Meldeverfahren zur Belästigung nutzt, riskiert die Zurückweisung der Meldung und gegebenenfalls weitere rechtliche Konsequenzen. Automatisierte Massenmeldungen ohne konkrete URL-Zuordnung können wir zurückstellen, bis eine überprüfbare Aufstellung vorliegt.
5. DMCA, deutsches Urheberrecht und andere Schutzrechte
Die Bezeichnung „DMCA“ wird im Internet häufig als Sammelbegriff für Copyright-Takedowns verwendet. PornoHase berücksichtigt bei einer Meldung jedoch nicht nur den US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act, sondern auch anwendbare urheberrechtliche Regelungen und sonstige Rechte des geistigen Eigentums. Welche Vorschriften im Einzelfall greifen, hängt unter anderem vom Rechteinhaber, dem Inhalt und dem betroffenen Rechtsraum ab.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn eine komplexe Lizenz-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsfrage vorliegt, sollten die Beteiligten gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen.
6. Meldungen zu anderen problematischen Inhalten
Die DMCA-Seite ist für Urheberrechts- und vergleichbare Rechtehinweise gedacht. Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten, nicht einvernehmlich veröffentlichtem Material, Identitätsmissbrauch oder anderen dringenden Problemen können ebenfalls über unsere Kontaktseite eingereicht werden. Bitte nennen Sie auch dort die genaue URL und beschreiben Sie knapp, worin das Problem besteht.
